Achten Sie an unseren Wurststheken auf das Siegel "Reinheitsgebot".
Wir verzichten bei der Herstellung der mit diesem Siegel gekennzeichneten Reichelt-Wurstwaren auf die allergenen Inhaltsstoffe:
Wir verzichten auf Laktose!
Weit verbreitet ist die Laktoseintoleranz, die irrtümlicher-weise oft als Milchallergie bezeichnet wird. Bei dieser Intoleranz handelt es sich um eine Störung in der Aufspaltung von Laktose (Milchzucker) im Verdauungsprozess. Diese wird durch einen meist erblich bedingten Enzymmangel in der Dünndarmschleimhaut ausgelöst. Bei diesem Enzymmangel gelangt der unverdaute Milch-zucker in den Dickdarm, wo er von Darmbakterien abgebaut wird. Dadurch kann es bei den Betroffenen zu Blähungen und Durchfällen kommen.
Zahlreiche Bundesbürger (Schätzungen gehen von 10-12 Millionen Menschen aus) leiden an einer Laktoseunverträglickeit. Um die verschiedenen Ernährungserfordernisse bei den beschriebenen physiologischen Sondersituationen zu berücksichtigen, schlägt die Gesellschaft Deutscher Chemiker daher folgendes Kriterium für die Angabe „laktosefrei“ vor:
„Laktosefrei“: Gehalt an Laktose und/oder Laktoseabbauprodukten (hier Galaktose) aus enzymatischer Spaltung oder vergleichbaren Verfahren: ≤ 10 mg/100 g bzw. ml verzehrsfertiges Lebensmittel.
Wichtig:
Die Kennzeichnung „laktosefrei“ ist kein Hinweis darauf, dass ein Produkt für Milcheiweißallergiker geeignet ist!
Wir verzichten auf Gluten!
Gluten – auch Klebereiweiß genannt – kommt vor allem in Weizen, Roggen, Dinkel und Hafer vor. Bei der Glutenunverträglichkeit (Zöliakie, Sprue) reagiert der Körper der Betroffenen überempfindlich auf Gluten.
Eine Glutenunverträglichkeit im Säuglings- und Kindesalter heißt Zöliakie, im Erwachsenenalter spricht man dagegen von Sprue. Aufgrund der Unverträglichkeit wird die Schleimhaut des Dünndarms angegriffen und in ihrer Funktion eingeschränkt. Die Betroffenen sind gefordert, alle Getreidearten, die Gluten enthalten, möglichst zu meiden.
Gluten ist ein kennzeichnungspflichtiges Allergen mit einem gesetzlich geregelten Grenzwert. In der Verordnung (EG) Nr. 41/2009 ist geregelt, dass ein Produkt als „glutenfrei“ gekennzeichnet in den Verkehr gebracht werden darf, wenn sein Glutengehalt bei höchstens 20 mg/kg liegt.
Wir verzichten auf Sellerie!
Bei Sellerie handelt es sich um ein Allergen, das bei Allergikern auch schon bei Kleinstmengen zu Allergiesymptomen führen kann. Ein gesetzlich festgelegter Grenzwert existiert nicht, auch verbindliche Empfehlungen sind nicht veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass trotz Einhaltung der guten Herstellerpraxis unbeabsichtigte Kleinstspuren der oben genannten Allergene durch allgemeine Umwelteinflüsse, zugelieferte Vorprodukte oder durch unvermeidbare Kreuzkontaminationen in die Erzeugnisse gelangen können.